Verfahrens­dokumentation: Erfüllen Sie Ihre Pflicht & optimieren Sie Ihr Unternehmen

Profitieren Sie von unserer Fachkompetenz und Beratung

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Schon seit 2015 schreibt die GoBD für jedes Unternehmen, das steuerlich relevante Dokumente in digitaler Form verarbeitet und speichert, die Erstellung einer Verfahrens­dokumentation vor. Es gehören also alle Unternehmen dazu.

Verfahrens­dokumentation: Ihre Pflicht, unser Expertise – Vermeiden Sie Risiken und optimieren Sie Ihre Arbeitsabläufe!

Eine Verfahrens­dokumentation ist nicht nur Pflicht, sie erleichtert und strukturiert auch Arbeitsabläufe im Unternehmen

Fehlt eine Verfahrens­dokumentation oder weist sie erhebliche Mängel auf, sieht die Finanzverwaltung dies als formellen Mangel. Zusammen mit anderen Mängeln, können hohe Zuschätzungen drohen. Daher ist es empfehlenswert, eine Verfahrens­dokumentation proaktiv zu erstellen und sie regelmäßig an Unternehmens­veränderungen anzupassen.

Die Ausarbeitung einer solchen Dokumentation ist aber komplex und zeitaufwendig. Angestellte und Geschäftsleitung sind oft zu beschäftigt, um sich damit auseinanderzusetzen. Wir besitzen das notwendige Knowhow, um in enger Zusammenarbeit mit Ihnen eine effiziente Verfahrens­dokumentation zu erstellen.

Lassen Sie Ihre Prozesse von den Experten optimieren

Verfahrens­dokumentation: Sicherheit, Effizienz und Prozessoptimierung

In erster Linie muss die Pflicht erfüllt werden und damit wird Ihnen auch die Angst vor einer Betriebsprüfung genommen

Außerdem hat eine Verfahrens­dokumentation bei der Einarbeitung von neuen Mitarbeitern Vorteile, da alle Schritte nachvollziehbar dokumentiert sind und dies die Einarbeitung erleichtert. Eine Verfahrens­dokumentation schützt nicht nur direkt vor wirtschaftlichem Schaden.

Durch die Notwendigkeit, die Vorgehensweisen, Programme und Systeme Ihrer buchhalterischen Prozesse zu dokumentieren, ist es zudem möglich, Fehler und Versäumnisse aufzudecken und die Geschäftsprozesse zu optimieren. Der Verfahrens­dokumentation dient also auch der Prozessoptimierung und hilft so verdeckte Risiken im steuerrechtlichen Bereich sichtbar zu machen.

Bestandteile einer Verfahrens­dokumentation

Die Verfahrens­dokumentation hält fest, wie in einem Unternehmen digitale, steuerrelevante Daten gespeichert und verarbeitet werden. Davon betroffen sind alle Bereiche im Unternehmen von Einkauf bis Verkauf.

Allgemeine Beschreibung

Informationen zum Unternehmen und zu beteiligten Dienstleistern.

Anwender­dokumentation

Beschreibung der relevanten Geschäftsprozesse inklusive Arbeitsanweisungen, Zuständigkeiten und Schnittstellen.

Technische System­dokumentation

Beschreibung der Hardware und Software, welche bei der Verarbeitung der steuerrelevanten Daten verwendet wird, inklusive Ablageorte für Papierbelege und digitale Belege.

Betriebs­dokumentation

Anweisungen zur Dokumentation und Sicherheit der EDV-Systeme und Datensicherung.

Intenes Kontrollsystem IKS

Beschreibung der durchgeführten Kontrollen, Mitarbeiterkompetenzen, Rollen und Verantwortungs­bereiche.

Ersetzendes Scannen

Beschreibung der Digitalisierung und anschließender elektronischer Aufbewahrung von Papierbelegen, um diese nach der Digitalisierung vernichten zu dürfen.

Ablauf mit Klarabel: Drei Schritte zur Verfahrens­dokumentation

Von der Analyse zur Umsetzung: So gestalten wir Ihre Dokumentation

1

Erstgespräch und Analyse:

Im Erstgespräch evaluieren wir Ihre Prozesse und Daten, also welche Bereiche gibt es, welche Software wird eingesetzt, wie wird aktuell gearbeitet.

2

Ausarbeitung der Verfahrens­dokumentation:

Basierend auf der Analyse erstellt wir Ihre Verfahrens­dokumentation. Diese wird in Abstimmung mit Ihnen optimiert und den gesetzlichen Anforderungen angepasst.

3

Schulung und Implementierung:

Danach besprechen wir die erstellte Verfahrens­dokumentation und stellen sie Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Was ist die GoBD?

Die Digitalisierung erfasst mittlerweile eine Vielzahl von Geschäftsprozessen im Unternehmen.

Da diese häufig auch steuerrelevant sind, hat die Finanzverwaltung 2014 in den sogenannten GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) dargelegt, wie bei der Speicherung und Verarbeitung von digitalen steuerrelevanten Daten im Unternehmen vorzugehen ist.

Von den GoBD ist jedes Unternehmen betroffen, dass steuerrelevante Daten digital speichert und verarbeitet

Die Grundsätze beziehen sich auf alle EDV-Systeme im Unternehmen (einschließlich Kasse), die zur Speicherung und Verarbeitung steuerrelevanter Daten genutzt werden sowie auf Ihre Anwender

Für die Speicherung und Verarbeitung der digitalen Daten gelten die gleichen Grundsätze wie für analogen Belege und Dokumente. Dies sind insbesondere: Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit, Wahrheit, Klarheit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Verbuchung und Aufzeichnung, Ordnung, Unveränderbarkeit

Die digitalen Prozesse müssen in einer Verfahrens­dokumentation beschrieben werden

Wir sind die richtige Unterstützung für Sie

Starten Sie noch heute mit Ihrer Verfahrens­dokumentation! Kontaktieren Sie uns für eine Beratung.

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Christine Glade

Selbstständige Unternehmerin und zertifizierter lexoffice Premium Coach aus Papenburg