Profitieren Sie von unserer Fachkompetenz und Beratung
KontaktSchon seit 2015 schreibt die GoBD für jedes Unternehmen, das steuerlich relevante Dokumente in digitaler Form verarbeitet und speichert, die Erstellung einer Verfahrensdokumentation vor. Es gehören also alle Unternehmen dazu.
Eine Verfahrensdokumentation ist nicht nur Pflicht, sie erleichtert und strukturiert auch Arbeitsabläufe im Unternehmen
Fehlt eine Verfahrensdokumentation oder weist sie erhebliche Mängel auf, sieht die Finanzverwaltung dies als formellen Mangel. Zusammen mit anderen Mängeln, können hohe Zuschätzungen drohen. Daher ist es empfehlenswert, eine Verfahrensdokumentation proaktiv zu erstellen und sie regelmäßig an Unternehmensveränderungen anzupassen.
Die Ausarbeitung einer solchen Dokumentation ist aber komplex und zeitaufwendig. Angestellte und Geschäftsleitung sind oft zu beschäftigt, um sich damit auseinanderzusetzen. Wir besitzen das notwendige Knowhow, um in enger Zusammenarbeit mit Ihnen eine effiziente Verfahrensdokumentation zu erstellen.
In erster Linie muss die Pflicht erfüllt werden und damit wird Ihnen auch die Angst vor einer Betriebsprüfung genommen
Außerdem hat eine Verfahrensdokumentation bei der Einarbeitung von neuen Mitarbeitern Vorteile, da alle Schritte nachvollziehbar dokumentiert sind und dies die Einarbeitung erleichtert. Eine Verfahrensdokumentation schützt nicht nur direkt vor wirtschaftlichem Schaden.
Durch die Notwendigkeit, die Vorgehensweisen, Programme und Systeme Ihrer buchhalterischen Prozesse zu dokumentieren, ist es zudem möglich, Fehler und Versäumnisse aufzudecken und die Geschäftsprozesse zu optimieren. Der Verfahrensdokumentation dient also auch der Prozessoptimierung und hilft so verdeckte Risiken im steuerrechtlichen Bereich sichtbar zu machen.
Die Verfahrensdokumentation hält fest, wie in einem Unternehmen digitale, steuerrelevante Daten gespeichert und verarbeitet werden. Davon betroffen sind alle Bereiche im Unternehmen von Einkauf bis Verkauf.
Informationen zum Unternehmen und zu beteiligten Dienstleistern.
Beschreibung der relevanten Geschäftsprozesse inklusive Arbeitsanweisungen, Zuständigkeiten und Schnittstellen.
Beschreibung der Hardware und Software, welche bei der Verarbeitung der steuerrelevanten Daten verwendet wird, inklusive Ablageorte für Papierbelege und digitale Belege.
Anweisungen zur Dokumentation und Sicherheit der EDV-Systeme und Datensicherung.
Beschreibung der durchgeführten Kontrollen, Mitarbeiterkompetenzen, Rollen und Verantwortungsbereiche.
Beschreibung der Digitalisierung und anschließender elektronischer Aufbewahrung von Papierbelegen, um diese nach der Digitalisierung vernichten zu dürfen.
Von der Analyse zur Umsetzung: So gestalten wir Ihre Dokumentation
Im Erstgespräch evaluieren wir Ihre Prozesse und Daten, also welche Bereiche gibt es, welche Software wird eingesetzt, wie wird aktuell gearbeitet.
Basierend auf der Analyse erstellt wir Ihre Verfahrensdokumentation. Diese wird in Abstimmung mit Ihnen optimiert und den gesetzlichen Anforderungen angepasst.
Danach besprechen wir die erstellte Verfahrensdokumentation und stellen sie Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Die Digitalisierung erfasst mittlerweile eine Vielzahl von Geschäftsprozessen im Unternehmen.
Da diese häufig auch steuerrelevant sind, hat die Finanzverwaltung 2014 in den sogenannten GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) dargelegt, wie bei der Speicherung und Verarbeitung von digitalen steuerrelevanten Daten im Unternehmen vorzugehen ist.
Von den GoBD ist jedes Unternehmen betroffen, dass steuerrelevante Daten digital speichert und verarbeitet
Die Grundsätze beziehen sich auf alle EDV-Systeme im Unternehmen (einschließlich Kasse), die zur Speicherung und Verarbeitung steuerrelevanter Daten genutzt werden sowie auf Ihre Anwender
Für die Speicherung und Verarbeitung der digitalen Daten gelten die gleichen Grundsätze wie für analogen Belege und Dokumente. Dies sind insbesondere: Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit, Wahrheit, Klarheit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Verbuchung und Aufzeichnung, Ordnung, Unveränderbarkeit
Die digitalen Prozesse müssen in einer Verfahrensdokumentation beschrieben werden
Starten Sie noch heute mit Ihrer Verfahrensdokumentation! Kontaktieren Sie uns für eine Beratung.
Termin vereinbaren Jetzt anfragenSelbstständige Unternehmerin und zertifizierter lexoffice Premium Coach aus Papenburg